Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB – Daniel Hochstein Donauboot
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AGB`s

Daniel Hochstein  ·  Donauboot Bootsverleih  ·  Regensburg

Die folgenden AGB sind Bestandteil des Mietvertrages zwischen Daniel Hochstein Donauboot als Vermieter und dem Kunden als Mieter. Die Anerkennung erfolgt durch Bestätigung bei der Buchung des Bootes.
1
Allgemeines
Voraussetzungen
Die Vermietung erfolgt ausschließlich an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet, ihre Personalien angegeben und ein gültiges Personaldokument vorgelegt haben.

Den Anweisungen des Vermieters bzw. der für ihn tätigen Personen ist insbesondere aus Gründen der Sicherheit stets Folge zu leisten.

Der Mieter ist verpflichtet, sich und seine Begleiter mit den Nutzungs- und Verhaltensregeln (§ 5) vertraut zu machen und für deren Einhaltung zu sorgen.

Boote sind spätestens zum Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurückzugeben. Bei vorzeitiger Rückgabe besteht kein Anspruch auf teilweise Rückerstattung. Havarie, Unfall oder Wetterveränderungen berechtigen nicht zu Preisminderung oder Schadensersatz.

Bei Nichtverfügbarkeit des gebuchten Bootes
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, ein gleichwertiges oder höherklassiges Boot ohne Aufpreis zu übernehmen. Steht kein Boot zur Verfügung, kann ein anderer Termin vereinbart, ein Gutschein ausgestellt oder der Vertrag storniert und der Betrag erstattet werden.
2
Buchung, Kaution und Stornierung

Die Buchung kann online, telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots und Zahlung des vollständigen Buchungsbetrages zustande und ist gemäß BGB für beide Seiten verbindlich.

Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht, da es sich um eine Freizeitdienstleistung mit spezifischem Termin handelt.

Kaution
Mieter mit Wohnsitz in Deutschland300 €
Mieter ohne festen Wohnsitz in Deutschland1.000 €
Mit Option „Donauboot Plus“300 €
Selbstbehalt im Schadensfallbis 1.000 €

Eine kostenfreie Umbuchung ist einmalig bis spätestens 10 Tage vor dem ursprünglichen Buchungstermin möglich.

Bei schlechten Wetterbedingungen (Regen, Gewitter, Sturm, Hochwasser) kann nach Rücksprache auf einen anderen Termin umgebucht werden. Die Entscheidung trifft der Vermieter unter Sicherheitsaspekten. Flexible Buchungsoption Flex Option Die Flex Option ist eine freiwillige vertragliche Zusatzleistung und stellt keine Versicherung im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes dar. Die Gebühr für die Flex Option ist nicht erstattungsfähig. Mit der Flex Option kann der Mieter bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Mietbeginn kostenfrei stornieren oder einmalig kostenfrei auf einen anderen verfügbaren Termin umbuchen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Stornierungs oder Umbuchungserklärung in Textform zum Beispiel per E Mail. Erfolgt die Erklärung weniger als 24 Stunden vor Mietbeginn gelten die regulären Stornierungsbedingungen. Bei Rücktritt vom Vertrag entstehen Stornogebühren. Ab Buchung 30 Prozent des Gesamtbetrages. Ab 7 Tage vor Fahrtantritt 50 Prozent des Gesamtbetrages.

Stornogebühren
ZeitpunktGebühr
Ab Buchung30 % des Gesamtbetrages
Ab 7 Tage vor Fahrtantritt50 % des Gesamtbetrages
3
Unverfügbarkeit

Ist der Vermieter wegen unvorhergesehener Ereignisse nicht imstande, das Boot bereitzustellen, erhält der Mieter alle geleisteten Zahlungen in voller Höhe zurück.

Der Vermieter ist nicht verantwortlich für Gewässersperrungen, Schifffahrtsbeschränkungen, Hochwasser, Niedrigwasser, Streik oder ähnliche Ereignisse.

4
Übernahme und Rückgabe
Wichtig: Einweisung
Es ist zwingend erforderlich, 20 Minuten vor der vereinbarten Buchungszeit am vereinbarten Ort zu erscheinen. Die Einweisung ist Bestandteil der Mietzeit. Verspätetes Erscheinen verkürzt die Nutzungsdauer entsprechend.

Das Boot wird in technisch einwandfreiem und sauberem Zustand übergeben und ist in gleichem Zustand zurückzugeben.

  • Bei grober Verschmutzung (Schlamm, Müll etc.) wird eine Endreinigungsgebühr nach Aufwand berechnet.
  • Bei leer gefahrenem Tank oder entladener Batterie werden alle entstehenden Kosten nach Aufwand in Rechnung gestellt.
Verspätete Rückgabe
Erste halbe Stunde100 €
Jede weitere halbe Stunde50 €

Vor Fahrtantritt prüfen Mieter und Vermieter gemeinsam das Boot und dokumentieren Schäden schriftlich. Nicht dokumentierte Schäden können dem Mieter in Rechnung gestellt werden.

5
Nutzungs- und Verhaltensregeln

Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Der Mieter erklärt, dass alle Benutzer schwimmen können oder geeignete Schwimmhilfen tragen.

Sicherheitspflichten
  • Kinder unter 8 Jahren und Nichtschwimmer: Rettungswesten Pflicht
  • Schleusen (führerscheinpflichtige Boote): mindestens 3 Personen an Bord erforderlich
  • Schleusen mit führerscheinfreien Booten: nur bei gebuchter Tagesfahrt und nach Einweisung
  • Führerscheinfreie Boote dürfen nicht ins untere Fahrwasser Richtung Steinerne Brücke Regensburg einfahren
  • Keine Nutzung bei Dunkelheit, Nebel, Hochwasser, Sturm oder aufziehendem Gewitter
Bootsführer
  • Körperlich und geistig in der Lage, ein Sportboot zu führen
  • Ab 15 PS: gültiger amtlicher Sportbootführerschein erforderlich (bei Übergabe vorzulegen)
  • Absolutes Alkoholverbot für den Bootsführer
Verbote
  • Eigener Grill auf den Booten ist ausdrücklich untersagt
  • Keine großen Gegenstände wie Kinderwagen oder sperrige Musikboxen
  • Wasserski und Wakeboard: ausschließlich mit dem Boot Bayliner Element E18 „Bobby“ erlaubt
  • Musik ist erlaubt, jedoch in angemessener Lautstärke je nach Umgebung

Zuwiderhandlungen, Beschädigungen oder Verschmutzungen werden mit einer Gebühr oder der Einbehaltung der Kaution geahndet. Die Einweisungsmappe im Boot ist verbindlich zu beachten.

6
Haftung und gegenseitige Verpflichtung
Selbstbehalt
Standard1.000 € pro Schadensfall
Mit Option „Donauboot Plus“300 € (nur für einen Schadensfall)
Weitere Schäden bei gleicher Buchungjeweils 1.000 €

Die Option Donauboot Plus wird unwirksam bei Verstoß gegen diese AGB oder gegen die Einweisungsmappe.

Der Mieter verpflichtet sich, das Boot mit größtmöglicher Sorgfalt zu nutzen. Für Schäden, Verlust oder Diebstahl haftet der Mieter. Sind Mieter und Bootsführer nicht identisch, haften beide gesamtschuldnerisch.

Grobe Fahrlässigkeit – volle Haftung ohne Selbstbehalt
  • Direktes Schalten von Vorwärts in Rückwärts (oder umgekehrt) ohne vorheriges Neutralschalten und Drehzahlabsenkung
  • Weiterfahren mit einem beschädigten Propeller – hierbei greift auch Donauboot Plus nicht

Im Falle eines Schadens oder Unfalls ist der Vermieter unverzüglich zu informieren. Es ist dem Mieter nicht gestattet, gegnerische Ansprüche anzuerkennen.

Eigenmächtige Reparaturen am Boot sind ausdrücklich untersagt.

Der Mieter trägt die Verantwortung für Umweltverschmutzungen und ist verpflichtet, sämtliche Abfälle mitzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen.

Jegliche Haftung des Vermieters für Schäden oder Verlust persönlicher Gegenstände des Mieters oder seiner Begleiter ist ausgeschlossen – ausgenommen Fälle grober Fahrlässigkeit seitens des Vermieters. Für die Richtigkeit des Kartenmaterials sowie die Anzeigegenauigkeit eingebauter Instrumente wird keine Gewähr übernommen.

7
Gerichtsstand
Rechtliches
Erfüllungsort und GerichtsstandRegensburg
Anwendbares RechtDeutsches Recht
Daniel Hochstein · Donauboot
Bootsverleih Regensburg  ·  Gerichtsstand Regensburg